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Wir über uns · Infos zu THALAMUS
Heilpraktikerüberprüfungen
Voraussetzungen zur Prüfung bei den Gesundheitsämtern
• Mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung • Mindestalter bei der Meldung zur Überprüfung: 25 Jahre. • Ein polizeiliches Führungszeugnis, welches nicht älter als drei Monate sein darf. • Ein ärztliches Attest, in dem bescheingt wird, dass der Antragsteller frei ist von geistigen und körperlichen Schäden, die ihn an der Ausübung des Heilpraktikerberufs hindern könnten • Beherrschung der deutschen Sprache; die Staatszugehörigkeit ist unerheblich! Der Amtsarzt des Gesundheitsamtes überprüft die medizinischen Kenntnisse des Antragstellers und ob die Person eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt (sog. Heilpraktikerüberprüfung). In Baden-Württemberg gibt es 5 Prüfungsorte: Stuttgart (nur für den Stadtkreis Stuttgart) Heilbronn (für den Regierungsbezirk Nordwürttemberg) Tübingen (für den Regierungsbezirk Südwürttemberg) Karlsruhe (für den Regierungsbezirk Nordbaden) Freiburg (für den Regierungsbezirk Südbaden).
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